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Titulo del libro | Unterrichtung und Widerspruch des Arbeitnehmers beim Betriebsübergang gem. § 613a BGB |
Idioma | Español |
ISBN | 978-93958315 |
Formatos disponibles | PDF, EPUB, CHM, MP3, PGD, DOC |
Tamaño del archivo | 15.38Mb |
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📚 Descripción del Libro
Senat 22. Januar 2009 - 8 AZR 808/07 - AP BGB § 613a Unterrichtung Nr. 4 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 105). 20. 2. Das Recht der Klägerin zum Widerspruch war zum Zeitpunkt seiner Ausübung jedoch verwirkt. 21. a) Der Senat hat bereits mehrmals entschieden, dass das Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers verwirken kann (vgl. zB 24. Betriebsübergang | Rechtsboard Bei einem Betriebsübergang sind immer wieder die ordnungsgemäße Unterrichtung des Arbeitnehmers und die damit zusammenhängende Widerspruchsfrist Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten. Arbeitnehmer können dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses gem. § 613a Abs. 6 Satz 1 BGB ab ordnungsgemäßer Unterrichtung innerhalb einer Monatsfrist ... Unvollständige oder fehlerhafte Belehrung setzt bei ... Die Unterrichtung der von einem Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer nach § 613a Absatz 5 BGB soll eine ausreichende Wissensgrundlage für die Ausübung oder Nichtausübung ihres Widerspruchsrechts schaffen. Es soll die Möglichkeit eröffnet werden, sich weitergehend zu erkundigen und ggf. beraten zu lassen. (Orientierungssatz des Gerichts) Betriebsübergang - Betriebsaenderung.Team - Dr. Hoffmann & Hanke In diesem Fall ist eine individual-rechtliche Abweichung zum Nachteil des Arbeitnehmers zulässig! - Konsequenzen für Tarifverträge: Bei einem Betriebsübergang kann gemäß § 613a Abs. 1 S. 2 BGB der Inhalt eines Tarifvertrages zum Inhalt des Arbeitsvertrages werden und als Tarifvertrag seine Gültigkeit verlieren.
10§ 613a Abs. 1 S. 1 BGB bestimmt, dass das Arbeitsverhältnis auf den Erwerber übergeht, und zwar mit den gesamten Rechten und Pflichten. Das heißt, dass der Erwerber des Betriebs als neuer Arbeitgeber in das Arbeitsverhältnis eintritt und den alten Arbeitgeber verdrängt, dieser haftet nur noch nach Maßgabe des § 613a Abs. Informationspflicht und Widerspruchsrecht bei ...
Betriebsübergang - HENSCHE Arbeitsrecht Da der Betriebserwerber nach der Grundregel des § 613a Abs.1 Satz 1 BGB automatisch und zum Stichtag des Übergangs den Betriebsveräußerer ersetzt, besteht die Gefahr, dass zur Zahlung anstehenden Löhne bzw. Lohnrückstände aufgrund eines Betriebsübergangs uneinbringlich werden. Betriebsübergang - § 613a BGB - Gesetze ganz einfach § 613a Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang (1) Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. PDF Informationspflichten und Widerspruchsrecht beim Betriebsübergang § 613a Abs. 6 BGB sieht eine Frist von einem Monat für den Widerspruch vor. Die Frist beginnt erst mit dem Eingang der vollständigen Unterrichtung gem. § 613a Abs. 5 BGB bei den betroffenen Arbeitnehmern. Der Fristbeginn bestimmt sich nur nach dem Unterrichtungszeitpunkt und ist unabhängig vom tatsächlichen Betriebsübergang.
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